In Flensburg, Nordstraße, 150 m hinter Brücke Bismarckstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed M 1 ergab 67 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 SIVO; § 24 SIVG; 1 1.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Flensburg erhob 10,00 € Bußgeld

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