Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, bei km 9,694, mittlere Spur begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 111 km/h,
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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