In Seybruch, auf der B 191, Abs. 250, St. 2.260, FR Dannenberg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 stat. Geschw. ergab 71 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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