Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, auf der BAB 3, bei km 108,820, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 137 km/h mit Vitronic PSFM 1 mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Vordruck Anhörung

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