Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Neuenburg, auf der BAB 5, bei km 790,4, in Fahrtrichtung KA-BA
um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung 143 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“