Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Neuenburg, auf der BAB 5, bei km 790,4, in Fahrtrichtung KA-BA
um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung 143 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung
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