Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wermelskirchen, A 1, km 382,8 um 39 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 139 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Zeugenfragebogen
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