Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 34246, Vellmar, Gem. Vellmar, B 7, Bereich Bahnquerung, FR Calden um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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