Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h in Hamburg, auf der BAB 7, km 152,22, OT 215, i. R. Süden überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 82 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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