In Stuttgart-West, auf der Wildparkstraße, stadteinwärts, Höhe Parkplatz Erlenplatte, in Richtung Stuttgart wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES 3,0 mit Foto ergab 103 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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