Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 12.01.2016 in Barleben, Barleben B 189, Abschnitt 051, Ri. Magdeburg um 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Zeugenfragebogen übersandt. Festgestellt wurden 142km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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