ei einer Geschwindigkeitsmessung in Lünen, auf der BAB 2, bei km 418.250, in Fahrtrichtung Oberhausen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 113 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.
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