Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Pastetten, St 2331, Abschnitt 260, ca. km 2,6, Ri. A 94. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 94 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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