Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 75196 Remchingen-Nöttingen, auf der Gemeindeverbindungsstraße zw. Nöttingen und Ellmendingen, in Höhe Dietenhauser Mühle, Fahrtrichtung Nöttingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 88 km/h, bei erlaubten 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Pforzheim
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