Auf der BAB 111, im Bereich von km 2,2, in Fahrtrichtung Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h überschritten. Durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed mit Beweisfoto wurden 158 km/h festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörungsbogen
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