Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 24.10.2015 auf der BAB 20, km 327,94, in FR AD Kreuz Uckermark um 33 km/h bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Gemessen wurden 133 km/h, Beweismittel: Lasermessung,  PoliScan Speed , Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 25 Abs. 2 StVG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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