Bei einem Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lohmar auf der A 3, bei km 15,950, RF Oberhausen um 22 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 142 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle St. Augustin
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