Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemeinde Mainz, auf der A 60, in Höhe km 15,1, in FR Bingen um 9 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 89 km/h, Beweismittel: Messgerät ES3.0, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
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