Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 10, Gem. Annweiler, Staufertunnel, FR Landa um 7 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 67 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S330, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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