Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit im Gemeindefreien Gebiet, Harz/Landkreis Goslar, vor Einmündung B 242, in Höhe km 16.,09 um 10 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 80 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffhot-S, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landkreis Goslar
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