Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, km 79,25, zw. AD Nuthetal und AK Schönefeld, in FR AK Schönefeld um 30 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden 70 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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