Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, Abschnitt 181, km 2,1, festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto Verwarnungsgeld: 20,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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