Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Pleidelsheim, BAB 81, km 560,520, Stuttgart – Würzburg um 32 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 1522 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed FM1, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung
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