Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10713 Berlin, auf der BAB Süd, Verbindungsfahrbahn von ehem. BAB 104 zur BAB 100 Süd, Süd um 15 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 75 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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