Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, Höhe km 139,35, zw. AD Werder und Havelland, in FR AD Werder
um 22 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 142 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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