Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb, geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, km 92,0 in Richtung AD Nuthetal um 21 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 141 km/h, Beweismittel: Lasermessung PoliScan Speed und Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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