Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10,im Abschnitt 251, bei km 0,775, Tangente B 5 / BAB 10, AS Spandau, in FR AD Werder um 26 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 86 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto, Bußgeld auf 100,00 € erhöht da Voreintragungen im Fahreignungsregister vorhanden
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, $ 4 Abs. 2 BKatV, § 25 Abs 2a StVG
Zentrale Bußgeldstelle Gransee erließ Bußgeldbescheid
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