Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 11, bei km 37,4, zw. AS Chorin u. AS Werbellin, in FR Berlin um 32 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 152 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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