Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 115, in Höhe km 9,0, in FR AD Nuthetal um 52 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 132 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 18 Abs. 5, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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