Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 173,135, Fahrtrichtung Berlin um 22 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 1522 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330 mit Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Zeugenfragebogen
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