Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR Prenzlau/Lübeck um 35 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 135 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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