Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 13.05.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit BAB 20, Kreuz Uckermark, km 327.94, in FR Prenzlau/Lübeck um 17 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 117 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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