Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 24, Höhe Ausfahrt Hagenow, bei km/St 81,8, aus Richtung Berlin um 37 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 137 km/h, Beweismittel: Lichtmessverfahren

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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