Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 4, Jena, Richtung Dresden, in Höhe km 170.760, 2. Überholspur um 17 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 97 km/h, Beweismittel: Piezomessung und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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