Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 4, km 95,2, Gem. Görlitz, FR Dresden um 22 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES8.0, Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Zeugenfragebogen

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