Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 48, in Höhe km 25,980, Gem. Koblenz, FR Koblenz um 25 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 85 km/h, Beweismittel: Messgerät Vitronic Trailer, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung
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