Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde durch Überschreitung der erlaubte Geschwindigkeit in Weingarten, auf der BAB 5, bei km 616,900, Basel – Frankfurt um 29 km/h bei zulässigen 120 km/h begangen. Festgestellt wurden 149 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed , Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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