Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur um 29 km/h bei zulässigen 1000 km/h überschritten. Festgestellt wurden 129 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren, Messgerät: TRAFFIPAX TraffiStar S 330, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen

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