Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, bei km 21,0 um 11 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h, Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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