Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 72, bei km 59,75, Fahrtrichtung Hof – Leipzig um 33 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 133 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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