Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 72, bei km 27,8, Fahrtrichtung Hof – Leipzig um 30 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 130 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Formular Anhörung

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