Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bremen, auf der Bundesautobahn A 281, in FR BAB 1 um 16 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 66 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto. Verwarnungsgeld 30,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Schriftliche Verwarnung

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