Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10713, Berlin, BAB 100 Süd, Verbindungsfahrbahn von ehem. BAB 104 zur BAB 100 Süd um 22 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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