Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 37213, Witzenhausen, B 27, Burg Ludwigstein, FR Göttingen um 28 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 86 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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