Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 47138, Duisburg, Emmericher Str., FR Süd, Höhe Hausnr. 98 um 32 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h, Beweismittel: Messung mit Multanova 6F und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat, § 25 StVG, § 4 Abs. 1 BKatV.
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Vordruck Anhörung
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