Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 50259, Pulheim, auf der B 59, Abs. 10, im Bereich von km 0,2, Rtg. Köln um 24 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 94 km/h, Beweismittel: Messgerät ES3.0, Film, Bild

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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