Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 26.12.2015 wurde die erlaubte Gschwindigkeit in 72411 Bodelshausen, auf der B 27, Ende 4 -spurig um 27 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 107 km/h, Beweismittel: Messgerät Robot Stationär, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Mössingen
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