Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 77975, Gem. Ringsheim, K 5349, 0,180, zw. Netzknotenpunkten 052 und 053 um 31 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 101 km/h, Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ortenaukreis übersandte Formular Anhörung
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