Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 85931, Allershausen, Göttschlag, St. 2084, Höhe Einmündung Göttschlag um 22 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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