Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bonn, Bad Godesberger Straßentunnel, FR Mehlem (Süden) um 11 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 61 km/h, Beweismittel: stationäre Verkehrsüberwachungsanlage, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Bonn übersandte Schriftliche Verwarnung

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