Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bornheim, L 281, Höhe Maarpfad um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 72 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis erhob 100,00 € Bußgeld

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